§ 1 Name, Sitz Geschäftsjahr
§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist
Der Verein ist selbstlos tätig. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecks der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft
§ 4 Mitgliedsbeiträge - Kassenführung - Bankverbindung
Von den Mitgliedern werden keine Beiträge erhoben.
Die Kassenführung obliegt einem Gründungsmitglied (siehe § 4).
Zur Abwicklung der Geldgeschäfte wird ein Girokonto bei der VR-Bank eG Rommerskirchen auf den Vereinsnamen "Heimat + Historie NE - BU 962" eröffnet.
§ 5 Organe des Vereins
Die Bürgerinitiative wird durch das "Gremium Gründungsmitglieder" gleichberechtigt vertreten. Jedes Gründungsmitglied vertritt schwerpunktmäßig ein Ressort wie nachstehend aufgeführt:
Peter Emunds | Sprecher des Vereins Öffentlichkeistsarbeit, Logistik usw. |
Walter Giesen | Kassenführung, Gemeinsnützigkeit Öffentlichkeitsarbeit, Logistik usw. |
Kathi Schmitz | Öffentlichkeitsarbeit |
Theo Huppertz | Schriftführung |
Andreas Hurtz | Technik, Logistik |
Beisitzer | Öffentlichkeitsarbeit |
(weitere Gründungsmitglieder gem. Aufstellung vom 23.03.17) |
Mitgliederwerbung Technik und Logistik |
In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme. Mindestens einmal im Jahr wird sie vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen durch schriftliche Benachrichtigung unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Tagesordnung setzt das "Gremium Gründungsmitglieder" fest. Zu einer Satzungsänderung ist eine 2/3-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
Jede Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der Erschienenen beschlussfähig. Sie wird von einem Mitglied des "Gremiums Gründungsmitglieder" geleitet. Das Protokoll wird vom Schriftführer geführt. Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter.
Die Abstimmung muss schriftlich durchgeführt werden, wenn ein Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.
Die Mitgliederversammlung ist öffentlich. Der Versammlungsleiter kann Gäste und Presse zulassen.
Die Mitgliederversammlung fasst im Allgemeinen Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und Schriftführer zu unterzeichnen ist. Es soll folgende Feststellungen haben:
§ 6 Auflösung des Vereins
Der Verein kann in einer Mitgliederversammlung mit ¾ Mehrheit aufgelöst werden.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen ausschließlich und unmittelbar an die Kindertagesstätte "Pusteblume", Frixheimer Str. 10, 41569 Rommerskirchen und darf nur für gemeinnützige Zwecke Verwendung finden.
Rommerskirchen, den 23.03.2017